Satzungsteil Virtuelle Lehre und Online-Prüfungen an der TU Graz #tugraz

Gestern wurde im Mitteilungsblatt der TU Graz der neue Satzungsteil zu „Virtuelle Lehre und Online-Prüfungen“ verlautbar. Ein Teil, der zwingend notwendig war, weil die alte Richtlinie in der Pre-CoVID-Ära nicht mehr zeitgemäß war und wir dringend neue Regelungen brauchten.

Im Rahmen von vielen Sitzungen einer internen Arbeitsgruppe und zahlreichen Stellungnahmen liegt nun ein finaler Beschluss vor, der ab 1.10.21 in Kraft tritt. Ich bin sicher, dass wir damit an der TU Graz einen wichtigen, nächsten Schritt in die richtige Richtung machen, indem wir vor allem den „Ort“ der synchronen Lehre freigeben. In Zukunft ist es also den Lehrenden frei gestellt ob sie in Präsenz oder online ihre Lehre abhalten.

§28b (4) des Satzungsteils Virtuelle Lehre (TU Graz)

Das ist tatsächlich ein großer Schritt und entspricht meiner jahrelangen Forderung, dass es um die Qualität der Lehre geht und nicht ob diese digital ist oder nicht. Andersum erklärt heben wir damit ein klein wenig die Unterscheidung zwischen Präsenz / Virtualität auf, die ich immer hinterfragt habe. Es geht um gute Lehre, egal mit welchen Werkzeugen diese erreicht wird 🙂

Ansonsten gibt es weitere Bestimmungen zu Online-Prüfungen. Dieses Feld ist wohl jenes wo sich in naher Zukunft noch einiges tun wird.

[Link zum frei zugänglichen Satzungsteil]

3 Antworten auf „Satzungsteil Virtuelle Lehre und Online-Prüfungen an der TU Graz #tugraz“

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